Was wir als gesetzlichen Arbeitsschutz bezeichnen

Der gesetzliche Arbeitsschutz wird als eine Reihe von rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Normen bezeichnet. Sie dienen der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.

ArbeitsschutzDer Begriff des gesetzlichen Arbeitsschutzes ist zweideutig. Sie sollte je nach Bedarf konkretisiert werden. Unter den Bedingungen der Marktwirtschaft lässt sich die Definition des arbeitsrechtlichen Schutzes als eine Gesamtheit von Rechtsnormen, Forschung, technischen und organisatorischen Maßnahmen erklären. Sie zielen darauf ab, die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen, sein Leben und seine Gesundheit zu bewahren, ihn vor gefährlichen Faktoren in der Arbeitsumgebung zu schützen und optimale Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer zu schaffen, wobei ergonomische, physiologische und psychologische Faktoren berücksichtigt werden.

Das Verständnis des Arbeitsrechts wurde in den frühen Tagen der industriellen Entwicklung geprägt. Sie bedeutete den Schutz der grundlegenden Interessen der Arbeitnehmer, später im Arbeitsrecht selbst - von dem sie ein wesentliches Element ist - unterschieden sich Regelungsgegenstand, Zweck und Umfang.

In der Nachkriegsliteratur findet sich trotz der Diskrepanzen in Bezug auf den Umfang des Arbeitsschutzes und dessen Ausmaß eine recht einheitliche Auffassung über den Zweck des Arbeitsschutzes. Nach Kotarbinskis Definition handelt es sich nämlich nicht um Arbeitsschutz. Er definierte das Arbeitsschutzrecht als "jede Handlung, die den Charakter der Überwindung von Schwierigkeiten hat, um die wesentlichen Bedürfnisse eines Menschen zu befriedigen" oder als Schutz der Welt der Lohnarbeit oder ihrer Interessen, sondern als Schutz der lebendigen Arbeit, d.h. der Arbeitskraft.

Das Subjekt des Arbeitsschutzes ist der Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, einer Ernennung, einer Bestellung, einer Wahl oder eines kooperativen Arbeitsvertrags beschäftigt ist.

Zweck des Arbeitsschutzgesetzes

Einige sind der Ansicht, dass das Hauptziel des Arbeitsschutzes der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer in der Arbeitsumwelt ist, um ihre Arbeitsfähigkeit zu schützen und ihnen sowohl soziale als auch wirtschaftliche Sicherheit zu garantieren.

Andere betrachten den Schutz der Gesundheit und des Lebens des Arbeitnehmers als das vorrangige Ziel des Arbeitsschutzes. Eine gute Gesundheit des Arbeitnehmers garantiert seine Arbeitsfähigkeit. In Anbetracht der Definition der Weltgesundheitsorganisation, wonach Gesundheit nicht nur die Abwesenheit von Krankheit ist. Nach Ansicht der WHO ist Gesundheit ein Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Das vorrangige Ziel des Arbeitsschutzes scheint also die Gewährleistung der Gesundheit des Arbeitnehmers im Sinne der WHO-Definition zu sein.

Das Arbeitsrecht bietet den Arbeitnehmern Komfort und geistigen Frieden. Dadurch fühlen sie sich sicher und gut aufgehoben.

Arbeitsgesetzbuch

Das Konzept des Arbeitsschutzes verstehen

Die Rechtswissenschaft lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Art und Weise, wie der Begriff des Arbeitsschutzes verstanden wird. Er kann in einem weiten und in einem engen Sinne verstanden werden. Im weitesten Sinne wird der Begriff mit der Funktion des arbeitsrechtlichen Schutzes identifiziert. Sie wird als Schutz der Interessen der Arbeitnehmer verstanden. Er umfasst alle arbeitsrechtlichen Normen und Bestimmungen, die die Pflichten und die Haftung bei Nichteinhaltung regeln, sowie arbeitsrechtliche Normen mit Schutzcharakter. Dazu gehören der Schutz der Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsentgelt, die Höchstarbeitszeit oder der Mindesturlaub.

Im engeren Sinne handelt es sich beim Arbeitsschutz um eine Reihe von Normen, die darauf abzielen, die Sicherheit der Arbeitgeber und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess zu gewährleisten. In dieser Sichtweise besteht das Ziel des Arbeitsschutzes darin, den Arbeitnehmer vor den schädlichen Auswirkungen der Arbeitsumwelt auf seine Gesundheit und vor lebensbedrohlichen Gefahren zu schützen.