Verbotene Tätigkeiten beim Betrieb eines Gabelstaplers Für die Gabelstapler, die täglich an vielen Arbeitsplätzen eingesetzt werden, ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Diese können durch die Teilnahme an einem Gabelstaplerkurs erworben werden, bei dem die Teilnehmer lernen, wie man diese Art von Gerät richtig manövriert. Unsere Gabelstaplerkurse Zentrum Gabelstaplerkurse vermitteln umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten über den Aufbau des Geräts und seine Bedienung. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf den Grundsätzen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, denn es ist nicht schwer, bei der Arbeit mit einem Gabelstapler einen Unfall zu erleiden. Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften gelten für den Bediener sowohl vor, während als auch nach der Arbeit mit dem Gabelstapler. Unter anderem ist es wichtig, das Gerät gründlich zu prüfen, seine Funktionsweise, die technischen Parameter wie die Hubkapazität, die maximale Höhe der zu hebenden Last oder die optimale Art und Weise, die Last auf die Gabeln des Gabelstaplers zu legen, zu kennen. Darüber hinaus sollte jeder Bediener mit der Liste der verbotenen Tätigkeiten beim Betrieb eines Gabelstaplers vertraut sein. Wir stellen sie im Folgenden vor. Was zu beachten ist:Betreiben Sie das Gerät nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen DrogenÜberprüfen Sie die maximale Arbeitslast, um die Maschine nicht zu überlasten.der Rollstuhl darf nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werdenDas Gerät darf nur von einer Person bedient werden, die Gabelstaplerscheindie Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ist verbotenplötzliches Beschleunigen und Abbremsen ist verbotenDas Gerät darf nicht in Betrieb gelassen werden.Vorsicht bei der Überwindung von Steigungen und Gefällenes ist nicht möglich, mit dem Rollstuhl gegen andere Gegenstände zu fahrenSicherheitsabdeckungen dürfen nicht entfernt werdenWährend der Fahrt mit dem Wagen dürfen keine offenen Flammen verwendet werden.es ist verboten, unerlaubte Änderungen am Gerät vorzunehmenLasten dürfen nicht auf angehobenen Gabeln abgestellt werdenes ist verboten, sich unter die angehobenen Gabeln eines Geräts zu stellen oder zu gehender Gabelstapler darf nicht mit rutschigen Schuhen oder Händen benutzt werdenes ist nicht gestattet, mit ausgeschaltetem Antrieb oder im Leerlauf abschüssige Flächen zu befahrendie Position des Mastes kann während des Drehens nicht verändert werdenes ist nicht gestattet, den Rollstuhl auf nicht dafür geeigneten Flächen zu fahrenWir möchten Sie daran erinnern, dass Sie einen Gabelstaplerschein benötigen, um die Geräte zu bedienen. Es ist möglich, diese ohne eine Prüfung beim Technischen Überwachungsverein zu erwerben, aber der Erwerb von Qualifikationen der UDT Warschau oder anderer Niederlassungen ist immer eine zukunftssichere Entscheidung, da sie von Arbeitgebern geschätzt werden.