Berechtigungskategorien

Auf dieser Seite finden Sie eine detaillierte Liste der Geräte, für die eine UDT-Lizenz erforderlich ist. Es handelt sich um Geräte, die der technischen Überwachung unterliegen und für deren Betrieb eine Einweisung und eine Prüfung vor einer Kommission des Technischen Überwachungsvereins erforderlich ist. Durch die Wahl unserer Center Im Zentrum für Personalentwicklung können Sie Ihre UDT-Qualifikation in dem von Ihnen gewählten Bereich erwerben. Wir bieten eine umfassende Ausbildung zu erschwinglichen Preisen, und unsere Lehrmethoden führen dazu, dass praktisch alle Auszubildenden ihre Prüfungen beim ersten Versuch bestehen. Wir bieten erschwingliche Kurspreise, und da wir mit dem Amt zusammenarbeiten, werden die Prüfungen zu für unsere Kunden günstigen Zeiten organisiert. http://www.udt.gov.pl. Wenn Sie Fragen haben zu unsere Dienstleistungen oder einen Kurs buchen möchten, besuchen Sie bitte Kontaktieren Sie uns - wir werden so schnell wie möglich antworten!

SERVICE
Arten von technischen Anlagen, für deren Betrieb eine durch einen Befähigungsnachweis bescheinigte Qualifikation erforderlich istGültigkeitsdauer der Befähigungsnachweise (in Jahren)
Winden und HebezeugeHebezeuge und Winden für allgemeine Zwecke10
Hebezeuge und Winden für allgemeine und spezielle Zwecke5
KräneKrane, Hebezeuge und Winden für allgemeine Zwecke10
Krane, Hebezeuge und Winden für allgemeine und spezielle Zwecke5
KräneStationäre Krane10
Mobile und tragbare Krane
(berechtigt zum Führen von Mobil- und Mobilkranen sowie stationären Kranen)
10
Mobile Kräne
(genehmigt den Betrieb von mobilen, mobilen und tragbaren Kränen und stationären Kränen)
5
Schienengebundene Krane5
Turm- und Hochgeschwindigkeitskräne
(Berechtigung zum Betrieb von Turm- und Hochgeschwindigkeitskranen sowie schienengebundenen Kranen)
5
Eisenbahn- und Bordkräne5
Deckkräne5
Schwimmende Kräne
(berechtigt zur Bedienung von Schwimmkränen und Deckskränen)
5
RegalbediengeräteRegalbediengeräte10
LastenaufzügeLastenaufzüge10
SchiffshebewerkeSchiffshebewerke10
Mobile PlattformenStationäre mobile Plattformen10
Aufgehängte mobile Plattformen
(Genehmigung zum Betrieb von Hängebühnen und ortsfesten Arbeitsbühnen)
10
Mastgestützte mobile Plattformen
(berechtigt zum Betrieb von Masten und festen Zugangsplattformen)
10
Mobile Hebebühnen5
Plattformen auf Schienenfahrzeugen10
GabelstaplerMotorisierte Stapler mit Ausleger und motorisierte Stapler mit Bediener, die mit der Last angehoben werden
(berechtigt Sie auch zum Betrieb aller anderen Gabelstapler kraftbetätigte Hebezeuge)
5
Kraftbetriebene Stapler mit mechanischem Hubmechanismus, ausgenommen Schubmaststapler und Portalstapler10
KräneBaukräne
(genehmigt den Betrieb von Gebäudeaufzügen, Lasten- und Personenaufzügen)
10
Haus- und Krankenhauskräne und Personenaufzüge
(erlaubt den Betrieb von Lasten- und Personenaufzügen mit interner Steuerung und Krankenhausaufzügen ohne Kabinenlaststeuerung)
10
SeilkraneSeilkrane10
Ausrüstung für den ContainerumschlagTechnische Ausrüstung zum Bewegen von Containern bei Umladungen10
StaplerGleisbaumaschinen10
SeilbahnenGüterseilbahnen10
Einseilige Personenzüge mit abgekoppelten Stühlen5
Einseilumlaufbahnen mit Sesselliften oder Gondeln mit gekoppelten Fahrzeugen5
Personenseilbahnen Mehrseilumlaufbahnen mit gezogenen Fahrzeugen5
Einseil- oder Zweileitungs-Luftseilbahnen5
Fahrgast-Seilbahnen5
Aufzüge für die Beförderung von Personen zu touristischen und sportlichen ZweckenFür Skifahrer, die sich auf Schnee oder festem Untergrund mit hoher oder niedriger Seilführung, gestützt oder freitragend, von der Plattform oder vom Maschinenraum aus gesteuert, bewegen5
Multiseile für Wasserskiläufer mit hoher Seilführung mit kreisförmiger Bewegung5
Doppelt gestützt für Wasserskifahrer mit hoher oder niedriger Seilführung mit reversibler oder kreisförmiger Bewegung5
Schwerkraftrutschen Fahrzeuglifte Rodellifte einschließlich der Infrastruktur für die Abfahrtsstrecke5
Plattformen und mobile Plattformen mit Antriebsaggregaten in FährhäfenMobile Plattformen mit Antriebseinheiten in Fährhäfen10
Bewegliche Plattformen mit Antriebseinheiten in Binnenfährhäfen10
Tragbare TanksFüllen von ortsbeweglichen Druckbehältern über 350 cm310
Ausrüstung zum Füllen und Entleeren von Transporttanks für gefährliche StoffeAusrüstung zum Befüllen und Entleeren von Transporttanks für gefährliche Stoffe der Klasse....... nach ADR / RID / ADN5
Ausrüstung zum Befüllen und Entleeren von Transporttanks für gefährliche Stoffe der Klassen........ nach ADR / RID / ADN
IMDG-Gefährliche Güter Hafenverladearme5
Ausrüstung zum Füllen und Entleeren von Transporttanks für nicht gefährliche StoffeGeräte zum Füllen und Entleeren von Transporttanks für nicht gefährliche Stoffe, die unter Druck gefüllt, entleert oder transportiert werden10
Hafenverladearme für nicht gefährliche Güter10
Behälter für verflüssigtes oder verdichtetes Gas zur Versorgung von Verbrennungsmotoren in FahrzeugenBefüllung von LPG-Tanks, die in die Kraftstoffversorgungssysteme von Binnenschiffen und -fahrzeugen eingebaut sind10
Befüllung von CNG-Tanks, die in die Versorgungssysteme von Binnenschiffen und Fahrzeugen eingebaut sind10
Befüllung von LNG-Tanks für den Antrieb von Binnenschiffen und -fahrzeugen10
Befüllung von Wasserstoffbehältern, die in die Energieversorgung von Binnenfahrzeugen und -schiffen eingebaut sind10
Dampfkessel mit einem Volumen von mehr als 2 dm3 zur Erzeugung von Dampf aus Flüssigkeiten unter Nutzung der aus dem Brennstoff durch eine exotherme Reaktion gewonnenen WärmeDampfkessel5
Winden zum Bewegen von Waggons auf SchienenWinden zum Bewegen von Waggons auf Schienen10
Be- und Entladen oder Umsetzen von Ausrüstung in UmschlaganlagenWaggon-Entlader10
Schiffsentlader10
Triebwagenkipper10
Belader, einschließlich Schiffsbelader10
Heavers10
Heap-Lader10
Hängegurtförderer10
Futterautomaten10
Förderer10
Skilifte10
Pneumatische Förderanlagen für Schüttgüter10
Haufenlader und Beschicker10
Spezialausrüstung, die der militärtechnischen Aufsicht unterliegtTragbare Druckbehälter von Luftfahrzeugen, Schiffen und Kampffahrzeugen der Streitkräfte der Republik Polen - in Bezug auf ihre Befüllung10
Befüllungsanlagen für Rüstungsgüter und militärische Ausrüstung10
Feldpipelines für den Transport von flüssigen Brennstoffen10
Be- und Entladeeinrichtungen für Militärbrücken10
Mechanische Ausrüstung zum Be- und Entladen von Raketen10
Mechanische Ladevorrichtungen für Torpedos10
Fallschirmsprung-Trainingsgeräte10
Winden zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Lasten, die in Flugzeugen, Schiffen, Kampffahrzeugen und Fahrzeugen der Streitkräfte der Republik Polen eingesetzt werden10

Siehe auch: