Rezepturen

Wir stellen die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf unsere Center Ausbildungstätigkeiten, die Bedingungen für die Erteilung von UDT-Genehmigungen und die technische Ausrüstung, die der technischen Überwachung unterliegt.

    • Verordnung des Ministerrats vom 7. Dezember 2012 über Arten von technischen Geräten, die der technischen Überwachung unterliegen (Gesetzblatt 2012 Nr. 0 Pos. 1468), erlassen auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes über die technische Überwachung

Die Verordnung enthält die Arten von technischen Anlagen, die der technischen Überwachung unterliegen. Das Dokument enthält Informationen über die Formen der technischen Überwachung von Arbeitsmitteln, die Möglichkeiten der technischen Prüfungen und deren Fristen sowie den Umfang der Prüfungen von technischen Arbeitsmitteln, die von Arbeitsstätten genutzt werden. Die Verordnung befasst sich mit Druckgeräten, Kränen, Geräten für den Nahtransport, Stuhl- und Kabinenförderern sowie Behältern für die Lagerung von brennbaren und giftigen Stoffen.

    • Gesetz vom 21. Dezember 2000 über die technische Überwachung (Gesetzblatt 2013, Pos. 963, mit Änderungen).

Das Gesetz enthält Informationen über die Grundsätze, die Formen und das Profil der technischen Überwachung durch zugelassene Stellen. Dies sind die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen, nach denen das Technische Überwachungsamt arbeitet. Das Dokument enthält auch Bestimmungen zur Umsetzung der Vorschriften in Polen, zu den Grundsätzen für die Erteilung von UDT-Zulassungen, zu den Grundsätzen für die Zulassung von technischen Geräten zur Verwendung, zu ihrer Entwicklung und Herstellung sowie zu Reparaturen und Modernisierungen.

    • Verordnung des Wirtschaftsministers vom 18. Juli 2001 über das Verfahren zur Überprüfung der für den Betrieb und die Wartung von technischen Anlagen erforderlichen Qualifikationen (Dz. U. Nr. 79, Pos. 849), geändert durch die Verordnung vom 20. Februar 2003 (Dz. U. Nr. 50, Pos. 426), erlassen auf der Grundlage von Artikel 23, Absatz 5 des Gesetzes über die technische Überwachung

Die Verordnung enthält Bestimmungen über Qualifikationsprüfungen, die für den Betrieb und die Instandhaltung von technischen Anlagen erforderlich sind, sowie über die Arten von technischen Anlagen, für die eine Qualifikation erforderlich ist. Darüber hinaus enthält das Dokument ein Muster für einen Antrag auf Qualifikationskontrolle mit einer Erläuterung der Bestimmungen und der Fristen, innerhalb derer die Personen, die eine Qualifikation erwerben möchten, benachrichtigt werden müssen. Die Verordnung regelt auch die Bedingungen für die Prüfungen des Technischen Überwachungsvereins für den Betrieb und die Wartung von Geräten.

    • Verordnung des Wirtschaftsministers vom 28. Dezember 2001 über die technischen Bedingungen der technischen Überwachung von Aufzügen (Dz. U. Nr. 4, Punkt 43).

Die Vorschrift befasst sich mit den Bedingungen für die technische Überwachung im Rahmen der Ausführung der Konstruktion, der Herstellung, des Betriebs und der Instandhaltung von mechanischen und manuellen Hebezeugen sowie von Hebezeugen für die geradlinige Bewegung von Lasten in vertikaler Richtung unter Verwendung starrer Elemente und teilweiser Verwendung des Gestängesystems. Die Verordnung enthält darüber hinaus Informationen über Formeln, Auslegungsfaktoren von Ausrüstungen, Sicherheitsfaktoren und Verfahren für den Austausch von Bauteilen von Hebezeugen, einschließlich solcher, die keine Konsultation der technischen Aufsichtsbehörden erfordern.

    • Verordnung des Ministers für Unternehmertum und Technologie vom 30. Oktober 2018 über die technischen Bedingungen für die technische Überwachung des Betriebs, der Reparatur und der Modernisierung von Förderanlagen (GBl. 2018 Nr. 2176)

Die Verordnung enthält Bestimmungen über die technischen Bedingungen für die technische Überwachung von Umschlaggeräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Laufkräne, Hebezeuge und Winden, Kräne, Lastenaufzüge, Regalbediengeräte, mobile Plattformen, Transportgeräte für Behinderte, Plattform- und Rundkabinenaufzüge, Laufstege und Rolltreppen, Krane für den Personen- und Lastentransport, Baukräne, Kleingüterkräne, Linotkräne, Gabelstapler Hebebühnen, Hebeböcke für nicht geradlinige Lasten und Containerumschlaggeräte.

Wir laden Sie auch ein, mehr über die UDT-Zulassungskategorien zu erfahren!

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